Prüfungsordnung
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Die Studien- und Prüfungsordnung legt den Ablauf und Umfang für einen Studiengang fest. Dabei wird festgelegt welche Prüfungsleistungen Bestandteil des Studiums sind und welche Vorraussetzungen für eine Prüfungszulassung erfüllt werden müssen.
Neben der Studienordnung gilt ausserdem das Hochschulgesetz des jeweiligen Landes. Die legt zB. die Anzahl der Semester fest, die zum Erreichen des Vordiploms und Diploms studiert werden darf.
Die Prüfungsordnungen der von der Informatik Fakultät in Dresden angebotenen Studiengänge.
Das sächsische Hochschulgesetzt legt fest, das bis zum 8. Semester das Vordiplom abgeschlossen sein muss.