2. Wiederholung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 31. Juli 2004, 00:22 Uhr

Die 2. Wiederholung (WH2) einer Prüfungsleistung nach Prüfungsordnung.

Laut Prüfungsordnung der Informatik/Medieninformatik Studiengänge an der TU-Dresden, ist nur eine 2. Wiederholung pro Student regulär erlaubt. Über eine zweite WH2 entscheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs.