Erstprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 31. Juli 2004, 11:12 Uhr

Als Erstprüfung (EP) wird der 1. Versuch bezeichnet, eine Prüfungsleistung für das Studium zu erbringen. Welche Prüfungsleistungen zu erbringen sind steht in der Prüfungsordnung.

In Dresden gilt die Regel: Wird eine reguläre Prüfung als nicht bestanden bewertet, so muss die nächste angebotene Folgeprüfung als WH1 wahrgenommen werden. Im Grundstudium Informatik und Medieninformatik ist das am Ende des folgenden Semesters.