SS2004:Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Juli 2004, 18:40 Uhr

Beitragshöhen[Bearbeiten]

1. Studenten im Präsenzstudium (Direktstudium)[Bearbeiten]

das heißt alle Direkt-, Promotions- oder Graduiertenstudenten sowie alle Studenten im weiterbildenden Direktstudium, auch in berufsbegleitender Form, zahlen: 126,00 EUR

2. Beurlaubte Studenten im Präsenzstudium (Direktstudium)[Bearbeiten]

müssen mindestens den Studentenwerksbeitrag in Höhe von 37,50 EUR einzahlen. Unter bestimmten in der BeitragsO geregelten Voraussetzungen kann eine Beitragsrückerstattung erfolgen. Diese muss spätestens bis zum letzten Werktag vor Beginn der Vorlesungszeit schriftlich beim Justitiariat des Studentenwerkes, Fritz-Löffler-Str. 18 beantragt werden. Bei Beantragung einer Beurlaubung vor Semesterbeginn kann der Student selbst entscheiden, ob er den Studentenschaftsbeitrag einzahlt und damit das Semesterticket nutzen möchte. Damit sind entweder 37,50 EUR oder 126,00 EUR zu entrichten.

Überweisung[Bearbeiten]

Für die Rückmeldung ist möglichst das bereits vorbereitete Einzahlungsformular vom letzten Semesterbogen zu verwenden. So entstehen nur sehr selten Fehlbuchungen! Sollte dieses Überweisungsformular nicht mehr vorhanden sein, sind hier die erforderlichen Angaben für die Überweisung nochmals aufgeführt:

Empfänger: Hauptkasse Dresden bei der Stadtsparkasse Dresden Kontonummer: 349 582 500 Bankleitzahl: 850 551 42 Verwendungszweck: 709502024608, Matrikelnummer: ......, TUD, WS ...... oder SS ...... Einzahler: Name der Studentin/ des Studenten: ......


Quelle: Seite des Imma-Amtes

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